Sporthunde-Zentrum
- Kynophobietherapie
- Hilfe bei Problemhunden
- Hundeausbildung
- Beratung vor dem Welpenkauf
- Ernährungsberatung
Erlaubnis nach
§11 TierSchG, Abs.1, Satz 1, Nr. 8f
§11 TierSchG, zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken
Das Training ist absolut straf – und gewaltfrei und wird ohne zusätzliche Hilfsmittel umgesetzt. Die Konditionierung des Hundes erfolgt über Körpersprache, Gestik und Mimik, sowie mit der lebensnotwendigen Ressource Futter als positive Bestärkung. Futter wird ausschließlich zur Bestätigung für richtiges Verhalten eingesetzt. Mit Futter wird nicht gelockt, abgelenkt oder bestochen.
Trainingszeiten sind 3x die Woche. Das sind 12 Trainingseinheiten im Monat.